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Barrierefreie Websites sind
Die BITV 2.0 sieht vor, dass Webseiten und IT-Systeme öffentlicher Anbieter in Zukunft barrierefrei gestaltet werden müssen. Ziel der BITV 2.0 (Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung) ist es, dass alle Menschen unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, Onlinedienste nutzen können.
Typische Einschränkungen sind z.B.:
Sehschwächen in verschiedenen Varianten und Abstufungen
Körperliche Beeinträchtigungen
Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit
Geistige Beeinträchtigungen und Sprachbarrieren
Was versteht man unter einer barrierefreien Website?
Eine barrierefreie Webseite soll für Menschen mit Einschränkungen, wie z.B.: Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder auch körperliche Einschränkungen, uneingeschränkt nutzbar sein. Das betrifft folgende inhaltliche und funktionelle Bereiche:
Verwendung von klarer und einfacher Sprache
Verfügbarkeit von Textalternativen zu Bildern, Audios und Videos
Unterstützung von Tastaturbedienung statt nur Mausbedienung
Überprüfbarkeit mit automatischen Tools
Die Barrierefreiheit wird in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definiert. Es gibt zudem Test- und Prüfverfahren, um die Webseite auf Barrierefreiheit überprüfen zu lassen.
Folgende Website-Betreiber sind verpflichtet, barrierefreie Inhalte zur Verfügung zu stellen:
Nach § 12 BGG sind alle Webseiten von öffentlichen Behörden in der EU verpflichtet, die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Aber auch Webseiten von Unternehmen, die sich zu mindestens 50 % in öffentlicher Hand befinden oder Fördergelder erhalten, sind betroffen, z.B.:
Öffentlicher Nahverkehr
Gesetzliche Krankenkassen
Kassenärztliche Vereinigungen
Ärztekammern
Gerichte und Justizbehörden
Sozialversicherungen
Industrie- und Handelskammern
Hochschulen
Sparkassen
Zweckverbände
Welchen Nutzen hat eine barrierefreie Webseite?
Neben der Tatsache, dass barrierefreie Webseiten von einer größeren Userzahl nutzbar sind, bieten sie zudem weitere Vorteile:
Verbesserte Usability
Erhöhte Reichweite
Zusätzliche Sichtbarkeit bei der Suchmaschinenoptimierung
Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Checkliste für Barrierefreiheit: Wie wird eine Website barrierefrei?
Die wichtigsten Punkte, die ihr für eure Website beachten solltet, um diese barrierefrei zu gestalten:
✔ Barrierefreies Webdesign
Wichtig sind flexible Farbspektren und klare Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
Achtet auf eine klare Struktur und aussagekräftige Headlines.
Verwendet einheitliche und ausreichend große Buttons und Teaser.
Eure Schriften sollten ausreichend groß und nicht zu dünn sein.
✔ Barrierefreie Texte
Eure Texte sollten in einfacher Sprache geschrieben sein.
Achtet auf eine leicht verständliche Gliederung mit kompakten Absätzen.
✔ Funktionalitäten barrierefrei gestalten
Ermöglicht die Bedienung eurer Website über die Tastatur (statt nur Mausbedienung).
Achtet auf klare und aussagekräftige Headlines.
Bilder, Grafiken und Formulare sollten eindeutige bezeichnet werden.
Links sollten ebenfalls aussagekräftige Texte beinhalten.
✔ Barrierefreie Videos und Audiodateien
Eure Videos sollten immer mit einem Untertitel abspielbar sein.
Für Audiodateien sollten Transkripte oder Zusammenfassungen verfügbar sein.
Stellt Audiobeschreibungen für Videos bereit.
Nutzt für multimediale Inhalte gut erkennbare Icons zur Steuerung (Play, Stop, etc.)

Am nachfolgend vorgestellten Buch arbeiteten auch Mitglieder unseres Vereines mit. Wir möchten es an dieser Stelle gerne mittels der Verlagsankündigung vorstellen:
Bertram Seidel, Gabriele Seidel, Enrico Hilbert (Hrsg.)
Wie Lämmer zur Schlachtbank?
Jüdischer Widerstand und Verweigerung aus der jüdischen Bevölkerung in Sachsen gegen da NS-Regime 1933-1945
Das Buch erhebt hinsichtlich der erörterten Thematik weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf theoretischen Tiefgang. Ihr Hauptanliegen besteht vielmehr darin, anhand des Verhaltens konkreter Personen einen Eindruck vom Ausmaß resistenten Handelns aus der jüdischen Bevölkerung eines räumlich klar definierten Territoriums des Deutschen Reiches gegen das Herrschaftssystem der Nazis zu vermitteln und damit der in verschiedenen Milieus noch immer stark verbreiteten Pauschalansicht, die Juden hätten sich nich gegen das Hitlerregime und damit gegen ihr Verderben gewehrt, handfeste Tatsachen entgegenzusetzen. Bekanntlich wurde dieser Aspekt der Holocaust-Gesamtthematik zumindest im deutschsprachigen Raum über lange Zeit sehr stiefmütterlich behandelt und darüber hinaus von einigen Historikern wie beispielsweise Raul Hilberg in seiner 1992 erschienenen Publikation „Täter, Opfer, Zuschauer. Die Vernichtung der Juden 1933 bis 1945“ in der Vergangenheit auch verzerrt dargestellt.
Interessierte können das Buch direkt beim Verlag bestellen. >>> https://www.edition-av.de/
Dr. Hans Brenner und seine 50 Mitstreiter haben ein umfangreiches Werk über die Anfänge der Konzentrationslager in Sachsen vorgelegt.
Die Neuerscheinung der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung wirft ein neues Licht auf die Zeit der Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 in Sachsen. Zu den Themen zählen das System der Frühen Konzentrationslager von 1933 bis 1937 (mit mindestens 80 sächsischen Städten und Gemeinden), die politischen Prozesse gegen Gegner des NS-Systems, Opferschicksale aus den verschiedenen Verfolgten-Gruppen und die als Todesmärsche bezeichneten Evakuierungsmärsche aus Konzentrationslagern und deren Außenlagern ab Herbst/Winter 1944 über sächsisches Territorium.
Mit einem umfangreichen Datenanhang und vier thematischen Karten liefert das Buch neuestes Forschungsmaterial für die sächsische Heimat- und Landesgeschichte.
Brenner, Hans / Heidrich, Wolfgang / Müller, KlausDieter / Wendler, Dietmar (Hrsg.) NS-Terror und Verfolgung in Sachsen.
Von den Frühen Konzentrationslagern bis zu den Todesmärschen Sächsische Landeszentrale für politische Bildung, Dresden 2018, 624 S

