Aufnahmeantrag

Verband der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten e.V.
im Freistaat Sachsen (VVN-BdA) Stadtverband Chemnitz
Rosenplatz 4, 09126 Chemnitz
Tel: 0371/ 5382719

Ich stelle den Antrag auf Mitgliedschaft im VVN-BdA Sachsen,
Stadtverband Chemnitz
Die Satzung erkenne ich an.

Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung wurde vom 3. Bundeskongress (24./25. Mai 2008) beschlossen.


Einheitliche Beitragsordnung

Für die Mitgliedschaft in der VVN- Bund der Antifaschisten ist ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Korporative Mitgliedsorganisationen entrichten einen Jahresbeitrag von mindestens 60 Euro.

Natürliche Personen entrichten einen Monatsbeitrag gestaffelt nach dem individuellen monatlichen Nettoeinkommen. Die Beitragserhebung wird auf der Basis einer Selbsteinstufung vorgenommen. Eine höhere Selbsteinstufung gegenüber dem Nettoeinkommen ist möglich. Es wird eine Mindestbeitrag von 3,00 Euro/Monat erhoben. Beitragsbefreiungen oder Herabstufungen beim Mindestbeitrag bei Härtefällen sind mit Beschlussfassung auf den Landes- und regionalen Ebenen möglich, dürfen aber den Beitragsanteil der Bundesvereinigung nicht beeinträchtigen.

Staffelsätze:

monatliches Nettoeinkommen bis

monatlicher Beitrag

400,00 Euro

3,00 Euro

600,00 Euro

5,00 Euro

800,00 Euro

7,00 Euro

1.000,00 Euro

9,00 Euro

1.200,00 Euro

11,00 Euro

1.400,00 Euro

13,00 Euro

1.700,00 Euro

16,00 Euro

2.000,00 Euro

19,00 Euro

> 2.000,00 Euro

1%, mindestens 21,00 Euro


Der Beitrag ist im voraus zu zahlen und kann monatlich, quartalsweise, halb- oder ganzjährig entrichtet werden.

 

Beitragsverwendung:

Der VVN - Bund der Antifaschisten ist als Organisation Mitglied der internationalen Föderation der Widerstandskämpfer (FIR). Der Beitrag für die FIR ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet auch:

den kostenlosen Bezug der zweimonatlich erscheinenden Zeitschrift "antifa" Zeitschrift für antifaschistische Politik und Kultur

den Beitrag an die Bundesvereinigung in Höhe von 1,00 Euro pro Mitglied und Monat. Der Bundesausschuss der VVN-BdA kann nach Vorberatungen mit den Landesvereinigungen Änderungen der Abgabenhöhe beschließen.

den Anteil der Kreis- und Landesvereinigungen entsprechend deren Beschlüssen.

Umsetzung der Beitragsordnung:

Diese Beitragsordnung soll bis zum 4. Bundeskongress der VVN-BdA in allen Landesvereinigungen verwirklicht werden.

Persönliche Angaben
Mitgliedsbeitrag
Mein monatlicher Beitrag entsprechend einem monatlichen Nettoeinkommen bis*
Sonstiges
Datenschutzhinweis:
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Mitgliederverwaltung genutzt.Die Adressdaten werden für den Versand der Mitgliederzeitschrift »antifa« an das von der VVN-BdA mit der Zustellung beauftragte Unternehmen weitergegeben.An weiteren Daten werden lediglich Datum und Zeit sowie Ihre IP-Adresse gespeichert, um Missbrauch identifizieren und filtern zu können.
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